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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.05.2003 - 27 U 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12522
OLG Hamm, 06.05.2003 - 27 U 131/02 (https://dejure.org/2003,12522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2003 - 27 U 131/02 (https://dejure.org/2003,12522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 27 U 131/02 (https://dejure.org/2003,12522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses; Zulässigkeit des Ausschlusses eines bevollmächtigten Stellvertreters unter Berufung auf das Hausrecht; Verletzung des Teilnahmerechts und des Informationsrechts der Gesellschafter durch einen Ausschluss; Bloße ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Berater des Gesellschafters, Bevollmächtigter, Kein Teilnahmerecht des vertretenen Gesellschafters, Recht auf Hinzuziehung eines Beraters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1400
  • NZG 2003, 926
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16

    Umfang des Teilnahmerechts des Gesellschafters einer GmbH in der

    Sieht der Gesellschaftsvertrag - wie hier - keine höchstpersönliche Ausübung von Gesellschafterrechten vor, darf sich jeder Anteilsinhaber in der Gesellschafterversammlung - insbesondere bei der Stimmabgabe - vertreten lassen, d.h. einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter entsenden (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257; OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG München, GmbHR 2011, 590).

    Lässt sich ein Gesellschafter in der Gesellschaftsversammlung vertreten, hat er allerdings in der Regel keinen Anspruch darauf, daneben selbst an der Versammlung teilnehmen zu dürfen (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 8; MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 34; vgl. auch OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211).

    Schließlich sind auch die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesellschaftergleichbehandlung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67); insbesondere ist zu berücksichtigen, ob auch anderen Gesellschaftern eine Beraterteilnahme gestattet ist.

    Wird einer teilnahmebefugten Person jedoch vom Hausrechtsinhaber der Zutritt zum Versammlungsort versagt, darf dort keine Gesellschafterversammlung abgehalten werden (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211).

  • OLG München, 17.01.2013 - 23 U 4421/12

    Vertretung der GmbH in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den

    Inhaberin des Hausrechts ist nicht Klägerin als Mitgesellschafterin, sondern die Gesellschaft, vertreten durch den Notgeschäftsführer (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2003, 27 U 131/02, zitiert nach [...] Tz. 13).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98

    Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei

    Die Einberufung an einen falschen Ort führt nur zur Anfechtbarkeit (vgl. OLG Düsseldorf v. 31.7.2003 - 6 U 27/03, GmbHR 2003, 1006, 1007, dazu EWiR 2003, 929 [Tepfer]; OLG Celle v. 12.5.1997 - 9 U 204/96, GmbHR 1997, 748; vgl. a. BGH v. 30.3.1987 - II ZR 180/86, BGHZ 100, 264 f. = NJW 1987, 2580 = WM 1987, 1011 = GmbHR 1987, 424 - Nichtwahrung der Ladungsfrist; v. 8.5.1972 - II ZR 96/70, GmbHR 1972, 177 - fehlende Ankündigung des Tagesordnungspunktes; OLG Hamm v. 6.5.2003 - 27 U 131/02, GmbHR 2003, 1211 - Verweigerung des Zutritts zum Versammlungsraum gegenüber einem Bevollmächtigten).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 12 U 116/07

    Haftung des Geschäftsführers der GmbH wegen Untreue und Obliegenheitsverletzung

    So kann das Teilnahmerecht an der Gesellschafterversammlung auch verletzt sein, wenn dem Bevollmächtigtenvertreter aufgrund Hausrechts Zugang zum Versammlungsraum verwehrt wird (vgl. OLG Hamm NZG 2003, 926).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8001
OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01 (https://dejure.org/2003,8001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2003 - 8 U 276/01 (https://dejure.org/2003,8001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2003 - 8 U 276/01 (https://dejure.org/2003,8001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen in ein insolventes Unternehmen investierter Beträge; Haftung des Steuerberaters gegenüber geschädigten Investoren bei Unrichtigkeit eines vorläufigen Jahresabschlusses ; Schutzwirkung des Steuerberatervertrages zu Gunsten Dritter; Konkrete ...

  • Judicialis

    BGB § 826; ; HGB § ... 267 Abs. 1; ; HGB § 264 Abs. 1 Satz 3; ; HGB §§ 316 ff.; ; HGB § 317; ; HGB § 321; ; HGB § 322; ; HGB § 323; ; KWG § 18; ; ZPO § 97; ; ZPO § 91; ; ZPO § 100; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Steuerberaters für einen im Auftrag des Mandanten erstellten vorläufigen Jahresabschluss gegenüber Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88

    Begriff der Einziehung; Verzicht auf die Rücknahme einer hinterlegten Geldsumme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    In der Entscheidung BGH WM 89, 375 hatte der beklagte Steuerberater für ein Unternehmen mehrere Jahresabschlüsse gefertigt und jeweils den Vermerk angefügt: .

    Knüpft aber, wie der BGH in der schon dargestellten Entscheidung WM 89, 375 ff. ausführlich begründet hat, die persönliche und gegenständliche Haftung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte regelmäßig gerade an den Inhalt und Wortlaut des erteilten Testats des Steuerberaters an, konnten und durften die Kläger aus der "Bescheinigung" des Beklagten Ziff. 2 gerade keine Schlüsse über den Zustand der Buchhaltung, deren Vollständigkeit und Aussagekraft und deren Überprüfung durch den Beklagten Ziff. 2 ziehen, die darüber hinaus gingen, dass der Beklagten Ziff. 2 einzelne Unterlagen, deren Umfang die Kläger nicht wissen konnten, ausgewertet hatte.

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    Hier sind gesetzlich klare Prüfungskriterien aufgestellt (§§ 317, 321 HGB) und es werden an den Bestätigungsvermerk (das Testat) die Anforderungen des § 322 HGB gestellt, die Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer im Sinne des § 323 HGB auslösen (vgl. hierzu z.B. BGHZ 138, 257 ff. ).

    bb) Allerdings hat sich der BGH in der genannten Entscheidung BGHZ 138, 257, 260 ff. über den eigentlichen Bereich des § 323 HGB hinaus auch mit Schutzpflichten aus einem Vertrag mit einem Dritten bei Gutachten u.a. von öffentlich bestellten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern befasst, von denen gegenüber einem Dritten Gebrauch gemacht wird und hat diese Kriterien auf Abschlussprüfer übertragen.

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    Der BGH (NJW 2001, 2163) hat dem den Anteilsverkauf bzw. die -übernahme anbahnenden Verkäufer erhöhte Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten auferlegt.
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    So hatte der BGH (NJW 87, 1758 ff.) im Bereich der Tätigkeit von Steuerberatern einen Zwischenabschluss des Steuerberaters für einen Kreditgeber zu beurteilen, dessen beigefügtes Testat lautete:.
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 15/92

    Anspruch auf Ersatz eines auf Grund einer günstig lautenden, aber unzutreffend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    In der Entscheidung BGH NJW-RR 93, 944 hatte die Hausbank eines Unternehmers die Vorlage einer von den beklagten Steuerberatern erstellten Unternehmensbilanz als Voraussetzung weiterer Kreditgewährung verlangt und die Ehefrau des Unternehmers im Vertrauen auf die - unzutreffende - Bilanz dem Unternehmen ein Darlehen und eine Sicherheit zur Verfügung gestellt.
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    Im Fall BGH NJW 97, 1235 hatte der beklagte Steuerberater im Auftrag eines Unternehmens dessen steuerliche Angelegenheiten besorgt und einen Jahresabschluss erstellt, der folgenden "Bescheinigungsvermerk" trug: .
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.06.2003 - 5 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9216
OLG Koblenz, 05.06.2003 - 5 U 219/03 (https://dejure.org/2003,9216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2003 - 5 U 219/03 (https://dejure.org/2003,9216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 5 U 219/03 (https://dejure.org/2003,9216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Erlass eines wirksamen Teilurteils; Möglichkeit der Trennung der Fragen, ob ein Beklagter auf Schmerzensgeld haftet und ob er materiell Schadensersatz leisten muss; Notwendigkeit des Erlasses eines Grundurteils zur Beseitigung von Widersprüchen bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 301; BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Zulässigkeit eines Teilurteils in Arzthaftungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1722
  • MDR 2003, 1373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 5 U 12/05

    Arzthaftungsprozess: Umfang der Darlegung psychischer Schäden durch den klagenden

    Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommen kann (BGH in NJW 2004, 1452; Senat in NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 3 U 45/18

    Unzulässiges Teilurteil

    daher setzt z.B. ein Teilurteil über den materiellen oder immateriellen Schaden bei streitiger Haftung ein Grundurteil voraus (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1722).
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